Häufig gestellte Fragen

Warum müssen Kühlerschutzmittel gewechselt werden?

Regelmäßig das Kühlerschutzmittel zu wechseln ist je nach eingesetztem Produkt alle drei bis vier Jahre notwendig. Dies ist wichtig, weil sich die im Kühlerschutzmittel enthaltenen Schutz-Additive allmählich abbauen. Der Frostschutz bleibt zwar längere Zeit erhalten, aber zum Beispiel der umfassende Korrosionsschutz ist ohne die entsprechend auf das Kühlsystem abgestimmten Additive nicht mehr gewährleistet.

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Dürfen Kühlerschutzmittel über die Kanalisation (Ölabscheider) entsorgt werden?

Nein! Kühlerschutzmittel sind chemische Stoffe. Vor allem wenn diese längere Zeit im Kühlsystem ihre Arbeit getan haben sind sie oft belastet. Eine Entsorgung in die Kanalisation wäre ein Verstoß gegen das Abfallwirtschaftsgesetz, was Strafen nach sich zieht.

Dürfen Kühlerschutzkonzentrate unverdünnt zum Einsatz kommen?

Nein! Sie müssen konzentrierte Kühlerschutzmittel wie Glysantin® immer verdünnen. Ein unverdünnt eingesetztes Produkt würde die Motorwärme nicht ausreichend abführen, was eine Überhitzung des Motors zur Folge hätte. Unverdünnte Konzentrate können zudem im Winter gefrieren.


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In welchem Verhältnis sollten Glysantin®-Produkte mit Wasser verdünnt werden?

Wenn Sie Ihr Kühlerschutzmittel wechseln und dabei Glysantin®-Produkte verwenden, empfehlen wir grundsätzlich ein Mischungsverhältnis von 50:50 (Glysantin® /Wasser) um den optimalen Schutz vor Korrosion, Überhitzung und Frost zu gewährleisten. Die Konzentration von Glysantin® sollte auf jeden Fall nie weniger als 33 % und nie mehr als 60 % betragen.

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Kann normales Leitungswasser zum Verdünnen verwendet werden?

„Normales" Leitungswasser kann meist verwendet werden solange es nicht härter als 3,655 mmol/l ist oder mit Chlor oder anderem belastet ist. Wir empfehlen die Verwendung von vollentsalztem oder destilliertem Wasser.


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Was bedeuten die Empfehlungen von Kfz-Herstellern?

Die Automobilhersteller sprechen keine „Empfehlungen" für Kühlerschutzmittel aus, sondern erteilen nur Freigaben bzw. offizielle Zulassungen. Ein zugelassenes Kühlerschutzmittel wird in der Regel bei der Erstbefüllung durch den Automobilhersteller eingesetzt und kann auch innerhalb der Garantiezeit ausgetauscht werden, ohne dass die Garantie des Herstellers beeinflusst wird.


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Wie lange sind Glysantin®-Produkte haltbar?

In originalverschlossenen Gebinden sind Glysantin®-Produkte mindestens drei Jahre ab Herstellungsdatum haltbar. Im Fahrzeug - also in Abmischung mit Wasser - sollten Sie die Angaben des Fahrzeugherstellers beachten. In der Regel empfehlen wir dort einen Wechsel alle 3-4 Jahre.

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Ist Glysantin® gesundheitsschädlich?

Glysantin® enthält Glykol/Ethandiol und ist gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Vermeiden Sie Berührung mit der Haut und den Augen. Glysantin® darf nicht in die Reichweite von Kindern oder Haustieren gelangen. Beim Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Auf den Glysantin®-Gebinden finden Sie außerdem eine Notrufnummer für eine kompetente Beratung.

Kann ich Glysantin®-Produkte mischen?

Chemisch mischbar sind unsere Glysantin®-Produkte, dies ist aber nicht zu empfehlen. In jedem Produkt werden unterschiedliche Additivkombination verwendet. Diese sind auf die unterschiedlichsten Materialien im Kühlsystem abgestimmt. Unterschiedliche Additivsysteme können sich im Kühlsystem gegenseitig stören und damit den Kühlerschutz verringern.

Sind Glysantin®-Produkte mit Kühlerschutzmitteln anderer Hersteller mischbar?

Generell raten wir davon ab. In unterschiedlichen Produkten werden unterschiedliche Rezepturen verwendet und eine Vermischung kann zu schwerwiegenden Kompatibilitätsproblemen führen.

Können Glysantin®-Produkte in anderen Anwendungen als dem Kfz verwendet werden?

Wir raten von „Fremdbenutzung“ ab. Glysantin®-Produkte sind für den Einsatz in Kfz-Kühlsystemen entwickelt und getestet worden.
Über andere Anwendungen liegen uns in der Regel keine Erkenntnisse vor.

 

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